Freitag, 09. Oktober
Baran Market, Königsberger Str. 34, 85221 Dachau
Bürgerbegehren · Große Kreisstadt Dachau
Am 14. Juli 2026 hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossen, die Äußere Münchner Straße umzubauen: Reduzierung der Geradeausfahrstreifen des Kfz-Verkehrs von zwei auf einen je Fahrtrichtung. Einrichtung beidseitiger Radverkehrsanlagen sowie ein multifunktionaler Mittelstreifen. Uns fehlt dafür eine tragfähige Grundlage. Wir wollen, dass dieser Beschluss aufgehoben wird – und dass darüber die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden.
Aktueller Stand
1.447 Unterschriften bereits gesammelt
Schematische Darstellung, nicht maßstabsgetreu.
Schematische Darstellung, nicht maßstabsgetreu.
Zur Veranschaulichung
Die folgenden Bilder sind KI-generierte Visualisierungen. Sie dienen ausschließlich der illustrativen Veranschaulichung und stellen weder eine amtliche Planung noch eine maßstabsgetreue Darstellung der beschlossenen Ausführung dar.
So könnte es bei hoher Verkehrslast aussehen, wenn sich unsere Befürchtungen bestätigen.
Worum geht es
Zwischen Hermann-Stockmann-Straße und Josef-Scheidl-Straße sollen die Geradeausfahrstreifen des Kfz-Verkehrs von zwei auf einen je Fahrtrichtung reduziert werden. Beidseitig sollen Radverkehrsanlagen eingerichtet werden sowie ein multifunktionaler Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrstreifen. Hinzu kommen zusätzliche Querungshilfen.
Die Beschlussvorlage stützt sich dabei vor allem auf eine Kfz-Zählung vom 28. Oktober 2025, eine Radzählung vom 27. April 2026 und auf Erfahrungen von der Inneren Münchner Straße.
Eine umfassende Leistungsfähigkeitsuntersuchung für den gesamten Abschnitt – mit belastbaren Aussagen zu Rückstau, Verkehrsverlagerung und Auswirkungen auf alle Verkehrsarten – liegt nicht vor. Anders als bei der Inneren Münchner Straße gab es auch keinen zeitlich befristeten Verkehrsversuch unter realen Bedingungen.
Was wir befürchten
Eine wichtige Verkehrsachse verliert die Hälfte ihrer Geradeausspuren – ohne belastbare Prognose für den Gesamtverkehr.
Zur Hauptverkehrszeit drohen spürbar längere Fahrzeiten und Staus in beide Richtungen.
Verkehr könnte in angrenzende Wohngebiete verdrängt werden, die dafür nicht ausgelegt sind.
Berufspendler sowie Handwerks-, Liefer- und Wirtschaftsverkehr sind besonders auf eine funktionierende Route angewiesen.
Auch Busse auf dieser Achse sind von Rückstau und geänderter Spurführung betroffen.
Bei hohem Verkehrsaufkommen drohen Behinderungen für Einsatzfahrzeuge.
Uns ist wichtig: Wir stellen die Verkehrssicherheit für den Radverkehr nicht infrage – das ist ein legitimes Ziel kommunaler Verkehrspolitik.
Wir sagen: Bei einer derart grundlegenden Änderung müssen die Belange aller Verkehrsarten nachvollziehbar abgewogen werden, auch für Menschen, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen auf ein Auto angewiesen sind.
Aktuell vor Ort
Wir sind in den nächsten Tagen mit zwei Infoständen in Dachau vor Ort. Informieren Sie sich über unser Bürgerbegehren, stellen Sie Ihre Fragen und unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift.
Freitag, 09. Oktober
Baran Market, Königsberger Str. 34, 85221 Dachau
Sonntag, 11. Oktober
CSU Bürgerbüro, Apothekergasse 1, 85221 Dachau
Kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!
Kosten
Zum Nachlesen
Grundlage für die Diskussion sind öffentlich zugängliche Unterlagen und die Dokumente des Bürgerbegehrens. Hier können die wesentlichen Dokumente im Original eingesehen werden.
Begründung und Fragestellung der Initiative.
Beschlussvorlage zur Umgestaltung der Äußeren Münchner Straße.
Sitzungsprotokoll, sobald öffentlich verfügbar.
Mitmachen
Die Unterschriftenliste kann hier als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Alternativ ist die Unterschriftenliste bei teilnehmenden Geschäften erhältlich. Diese sind durch entsprechende Plakate gekennzeichnet. Dort können Sie die Liste auch direkt ausfüllen und unterschreiben.
Wer unterschriftsberechtigt ist und welche Angaben erforderlich sind, finden Sie in den FAQ hier: Wer darf das Bürgerbegehren unterschreiben?
Die ausgefüllte Unterschriftenliste kann an den vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden. Eine Übersicht der Sammelstellen finden Sie unter „Fragen zum Bürgerbegehren: Wo können Listen abgegeben werden?“
Auch die teilnehmenden Geschäfte, die durch entsprechende Plakate gekennzeichnet sind, nehmen ausgefüllte Unterschriftenlisten entgegen.
Unterschriftenliste
PDF herunterladen, ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Wichtig: Bitte beidseitig auf ein Blatt drucken. Unterschrift und Begründung müssen sich auf Vorder- und Rückseite desselben Blattes befinden. - Nicht "Tackern" oder kleben.
Unterschriftenlisten abgeben / Unterschriftenlisten unterschreiben
Hier können Sie ausgefüllte Unterschriftenlisten abgeben oder das Bürgerbegehren direkt vor Ort mit Ihrer Unterschrift unterstützen. Teilnehmende Geschäfte erkennen Sie auch an den entsprechenden Plakaten.
Stand: 3. September 2026
Auch hier können Unterschriftenlisten abgegeben werden.
Kerstin Eckstein, Freisinger Str. 72, 85221 Dachau
Andrea Hartl, Brunngartenstr. 1, 85221 Dachau
Korbinian Hartmann, Mittermayerstr. 8, 85221 Dachau
Marco Reichlmayr, Ludwig-Ganghofer-Str. 6, 85221 Dachau
Wolfgang Scherer, Langwieder Str. 28, 85221 Dachau
Weitere Abgabestellen werden ergänzt, sobald sie hinzukommen.
Häufige Fragen
Ein Bürgerbegehren ist rechtlich etwas anderes als eine Petition
Eine Petition ist eine politische Meinungsäußerung und kann deshalb online per Klick unterstützt werden. Ein Bürgerbegehren ist dagegen ein förmliches Instrument der direkten Demokratie. Die Unterschriften müssen deshalb bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen und es muss überprüfbar sein, ob die Unterzeichner tatsächlich in der betreffenden Kommune stimmberechtigt sind. Deshalb reicht eine einfache Online-Abstimmung wie bei einer Petition rechtlich nicht aus.
Das Bürgerbegehren richtet sich gegen die beschlossene Umgestaltung der Äußeren Münchner Straße in der derzeit vorgesehenen Form. Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst über die geplante grundlegende Veränderung dieser wichtigen Verkehrsachse entscheiden.
Nein. Die Verkehrssicherheit des Radverkehrs ist ein legitimes Ziel kommunaler Verkehrspolitik. Die Initiative stellt vielmehr die Frage, ob bei einer so weitreichenden Änderung die Auswirkungen auf alle Verkehrsarten ausreichend untersucht und gegeneinander abgewogen wurden.
Das Bürgerbegehren kann nur von Personen unterzeichnet werden, die am Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger der Stadt Dachau sind. Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind Personen, die in Dachau wohnen und das Recht besitzen, an den Gemeindewahlen teilzunehmen. Dazu gehören deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen für das Gemeindewahlrecht erfüllen.Maßgeblich ist der Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens, nicht der Tag der Unterschrift.
Rechtsgrundlage: Art. 18a Abs. 5 Bayerische Gemeindeordnung (GO).
Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, PLZ, Ort, Datum, Unterschrift. Wichtig: Diese Daten inkl. Unterschrift benötigen wir im Original.
Ausgefüllte Unterschriftenlisten können bei zahlreichen teilnehmenden Geschäften in Dachau abgegeben werden.
Nein. Die gezeigten Straßenbilder sind KI-generierte Visualisierungen zur illustrativen Veranschaulichung. Sie sind weder amtlich noch maßstabsgetreu und stellen keine beschlossene Ausführungsplanung dar.
Die wesentlichen Dokumente stellen wir im Abschnitt „Die Unterlagen — offen einsehbar“ zur Verfügung. Weitere Unterlagen werden ergänzt, sobald sie vorliegen.
Wenn die erforderliche Zahl gültiger Unterschriften erreicht ist, wird das Bürgerbegehren mit den Unterschriftenlisten offiziell bei der Stadt Dachau eingereicht. Danach greift der gesetzlich geregelte Ablauf nach Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).
Der Stadtrat der Stadt Dachau entscheidet über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach dessen Einreichung.
Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, gibt es zwei Möglichkeiten:
Option A: Der Stadtrat übernimmt das Anliegen
Der Stadtrat kann die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme beschließen. In diesem
Fall entfällt der Bürgerentscheid und das mit dem Bürgerbegehren angestrebte Ziel wird
unmittelbar durch den Beschluss des Stadtrats umgesetzt.
Option B: Es kommt zum Bürgerentscheid
Übernimmt der Stadtrat die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme nicht, findet ein
Bürgerentscheid statt. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dann an der Wahlurne
beziehungsweise per Briefabstimmung über die im Bürgerbegehren formulierte Frage.