Zugänglichkeit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Anspruch
Uns ist wichtig, dass die Informationen auf dieser Website für möglichst viele Menschen unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder verwendeten Hilfsmitteln zugänglich sind.
Die Website wurde deshalb von Beginn an mit besonderem Augenmerk auf eine klare Struktur, gute Lesbarkeit, Tastaturbedienbarkeit und die Nutzung mit assistiven Technologien entwickelt.
Stand der Barrierefreiheit: 25.08.2026
Umgesetzte Maßnahmen
Bei der technischen und gestalterischen Umsetzung wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
- semantisch strukturierte Überschriften und Inhaltsbereiche,
- Bedienbarkeit der wesentlichen Funktionen mit der Tastatur,
- gut sichtbare Fokusmarkierungen,
- Sprunglink zum direkten Erreichen des Hauptinhalts,
- ausreichende Schriftgrößen und gut lesbare Zeilenabstände,
- verständliche Link- und Schaltflächenbezeichnungen,
- Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder,
- Berücksichtigung der Systemeinstellung zur Reduzierung von Bewegungen,
- responsive Darstellung für unterschiedliche Bildschirmgrößen und Vergrößerungsstufen.
Bekannte Einschränkungen
Derzeit sind uns keine dauerhaft verbleibenden Einschränkungen bekannt. Sollten bei der abschließenden Prüfung oder im laufenden Betrieb Barrieren festgestellt werden, werden diese hier transparent aufgeführt.
PDF-Dokumente und externe Unterlagen
Auf dieser Website werden auch Dokumente zum Bürgerbegehren und zur zugrunde liegenden kommunalpolitischen Entscheidung bereitgestellt. Soweit diese Dokumente von Dritten stammen, kann deren vollständige Barrierefreiheit nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
Für eigene Dokumente wird angestrebt, diese ebenfalls möglichst zugänglich bereitzustellen.
Barriere melden / Feedback zur Barrierefreiheit
Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder sollten Sie bestimmte Inhalte nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, freuen wir uns über einen Hinweis.
E-Mail: info@buergerbegehren-dachau.de
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