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Bürgerbegehren Äußere Münchner Straße · Dachau
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Datenschutz · Unterstützungsunterschriften

Datenschutzerklärung für Unterstützungsunterschriften

Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Unterstützungsunterschriften für das Bürgerbegehren „Stopp des Umgestaltungsprojekts Äußere Münchner Straße in Dachau“.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung dieser Website gilt eine separate Datenschutzerklärung für die Website .

Gemeinsam Verantwortliche gemäß Art. 26 DSGVO

Kerstin Eckstein
Freisinger Str. 72
85221 Dachau
E-Mail: datenschutz@buergerbegehren-dachau.de
Andrea Hartl
Brunngartenstr. 1
85221 Dachau
E-Mail: datenschutz@buergerbegehren-dachau.de
Korbinian Hartmann
Mittermayerstr. 8
85221 Dachau
E-Mail: datenschutz@buergerbegehren-dachau.de

Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit

Die gemeinsam Verantwortlichen haben gemäß Art. 26 DSGVO eine Vereinbarung über ihre gemeinsame Verantwortlichkeit geschlossen. Darin ist insbesondere geregelt, wie die datenschutzrechtlichen Aufgaben und Pflichten zwischen den Verantwortlichen wahrgenommen werden.

Die Vereinbarung kann hier eingesehen werden:

Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO

Zweck der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bürgerbegehrens „Stopp des Umgestaltungsprojekts Äußere Münchner Straße in Dachau“.

Hierzu gehören insbesondere:

  • die Entgegennahme und Verwaltung der Unterstützungsunterschriften,
  • die Prüfung der Vollständigkeit der Unterschriftenlisten,
  • die Einreichung des Bürgerbegehrens bei der Großen Kreisstadt Dachau,
  • die gesetzlich vorgesehene Prüfung der Unterstützungsberechtigung,
  • die Wahrnehmung und Verteidigung von Rechten im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren, einschließlich möglicher verwaltungsgerichtlicher Verfahren.

Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, soweit sie zur Durchführung des Bürgerbegehrens erforderlich ist, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Unser berechtigtes Interesse besteht in der ordnungsgemäßen Durchführung des Bürgerbegehrens, insbesondere in der Sammlung, Verwaltung und Einreichung der Unterstützungsunterschriften sowie in der Wahrnehmung und Verteidigung der damit verbundenen Rechte.

Soweit gesetzliche Vorschriften eine Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich vorsehen oder verlangen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Empfänger der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur gegenüber Stellen oder Personen offengelegt, soweit dies zur Durchführung des Bürgerbegehrens erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Empfänger können insbesondere sein:

  • die Große Kreisstadt Dachau zur gesetzlich vorgesehenen Prüfung des Bürgerbegehrens und der Unterstützungsberechtigung,
  • Gerichte und Behörden, soweit dies im Zusammenhang mit einem Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahren erforderlich ist,
  • von den Verantwortlichen beauftragte Dienstleister, soweit diese im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO tätig werden.

Eine Übermittlung an Dritte zu Werbezwecken oder anderen kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Bürgerbegehrens, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Die konkrete Speicherdauer richtet sich insbesondere nach dem Abschluss des Bürgerbegehrens und dem Abschluss etwaiger anschließender Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahren.

Nach Wegfall des jeweiligen Verarbeitungszwecks und Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten werden die personenbezogenen Daten gelöscht oder datenschutzgerecht vernichtet, soweit keine gesetzlichen Gründe einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Ihre Rechte

Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere das Recht,

  • Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO),
  • die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO),
  • unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 17 DSGVO),
  • die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO),
  • aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (Art. 21 DSGVO).

Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Bitte beachten Sie, dass die Ausübung einzelner Rechte durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt sein kann, soweit die weitere Verarbeitung zur Durchführung oder rechtlichen Absicherung des Bürgerbegehrens erforderlich ist.

Ihr Widerspruchsrecht

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.

Einen Widerspruch können Sie insbesondere per E-Mail richten an: datenschutz@buergerbegehren-dachau.de

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Verantwortlichen dieses Bürgerbegehrens ist grundsätzlich:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach

Datenschutz bei Nutzung dieser Website

Die vorstehenden Hinweise betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Unterstützungsunterschriften.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beim Aufruf und bei der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung für die Website .

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Informationen zum Bürgerbegehren zur Äußeren Münchner Straße in Dachau.

Diese Website ist ein Informationsangebot des Bürgerbegehrens und keine Website der Großen Kreisstadt Dachau.

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